Es ist einleuchtend, dass du dein Fahrrad nur mit entsprechender Beleuchtung, einem Schutzhelm und weiteren Sicherheitsvorrichtungen verwenden musst bzw. solltest. Einerseits, um deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu gewähren, andererseits, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
Wie sieht es aber mit rechtlichen Vorschriften zu Fahrrad-Pedalen aus? Diese Frage habe ich mir schon öfter gestellt und mich nun dazu überwunden, einen Beitrag darüber zu veröffentlichen und auch Vergleiche mit anderen Staaten zu ziehen.
Fahrrad-Pedale dienen nicht nur dem Antrieb des Fahrrads, sondern stellen auch einen wichtigen Sicherheitsfaktor und gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko dar, da sie beim Fahren beinahe ständig in Bewegung sind. Darüber hinaus ist es aus Gründen der Sicherheit auch anderer Verkehrsteilnehmer sehr wichtig, mit entsprechenden Konstruktionen die Straßenverkehrsordnung und somit die rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Fahrrad-Pedalen einzuhalten.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Polizist oder sonstiger Verwaltungsrechtsexperte bin. Ich bin ein Fahrrad-Pedal-Blogger, den dieses Thema interessiert und im Folgenden über seine Recherchen berichtet. Dabei konzentriere ich mich ausschließlich auf Fahrrad-Pedale und lasse bewusst alle anderen Vorschriften in Bezug auf das Fahrrad außen vor. Alle Quellen, die ich zur Erstellung dieses Beitrags verwendet habe, findest du am Ende dieses Beitrags.
Was versteht man unter Verkehrssicherheit?
Verkehrssicherheit ist ein Fachgebiet der Verkehrswissenschaften. Sie steht für die Abwesenheit von unvertretbaren Risiken und Gefahren bei der Ortsveränderung von Personen oder Sachgütern (sog. Verkehrsobjekte) durch die verschiedenen Verkehrsmittel.
Somit hat die Verkehrssicherheit für alle Verkehrszweige Gültigkeit, sie wird jedoch häufig nur auf die Sicherheit im Straßenverkehr reduziert.
Ich gebe zu, dass die oberen drei Sätze etwas kompliziert sind. Je öfter du sie jedoch liest, desto klarer werden sie. Falls es dir zu blöd ist, auch gut. 😀
Fahrrad-Pedal-Vorschriften in Deutschland
In Deutschland werden wichtige Belange der Verkehrssicherheit durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO) geregelt.
Sie stellt eine Rechtsverordnung dar, in der die Regeln für alle Teilnehmer im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festgelegt sind.
Die Grundzüge der StVZO wurden bereits in den 1930er Jahren festgeschrieben und gelten – zumindest in großen Teilen – ´ so noch heute.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind selbstverständlich auch einschlägige Normen speziell für Fahrräder enthalten.
Diese entstammen vorwiegend der im April 1940 erlassenen sogenannten Fahrradnovelle, die insbesondere die rechtskonforme verkehrstechnische Ausstattung von Fahrrädern anordnet. So müssen Fahrräder ab diesem Zeitpunkt beispielsweise rote Schlusslichter (manuell oder elektrisch betrieben) und gelbe Rückstrahler an den Pedalen besitzen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Nachfolgend möchte ich dir die entsprechende Gesetzesstelle zeigen. Der Passus lautet:
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
§ 67 Abs 6 StVZO
Weitere Auflagen konnte ich nicht finden. Daraus schließe ich: Da sich die Fahrrad-Pedale durch ihre Bauweise immer um die eigene Achse drehen, erfüllt man die rechtlichen Vorgaben wohl, wenn jeweils an den beiden Längsseiten der Aufstandsflächen ein gelber Rückstrahler angebracht ist.
Ein zugelassener Rückstrahler ist unter anderem an einem eingearbeiteten Prüfzeichen mit dazugehöriger Nummer erkennbar.
Weitere Voraussetzungen
Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) merkt an, dass neben den Bestimmungen des § 67 Abs 6 StVZO auch Folgendes zu berücksichtigen ist:
Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale [...] sind Pflicht.
ADFC
Hier kommen also noch die Attribute „rutschfest“ und „fest verschraubt“ hinzu. Für die Rutschfestigkeit müssen die Fahrrad-Pedale eine geeignete Auflage besitzen – beispielsweise durch Griptapes der Plattformpedale von MOTOBICYCLES oder durch Bärentatzen-Pedale.
Ob unter der des ADFC geäußerten „Pflicht“ eine rechtliche Pflicht zu verstehen ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Dazu habe ich leider nichts Näheres gefunden.
Was gilt auf deutschen Feld- und Waldwegen?
Wer zum Beispiel mit dem Mountainbike in Feld, Wald und Wiesen unterwegs ist, sollte Folgendes wissen: Die meisten Feld- und Landwege gelten in Deutschland als sogenannte öffentliche Wirtschaftswege (Ausnahme: Nordrhein-Westfalen – siehe Link im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags), mit der Folge, dass auch hier die Regeln der StVZO gelten.
Das Fahrrad muss also auch hier StVZO-konform ausgestattet sein, somit auch mit entsprechenden Pedalen!
Anders sieht es aus, wenn es sich um Privatwege handelt. Hier gilt die StV(Z)O nicht, das Fahrrad muss also über keinerlei besondere Ausstattung verfügen.
Problematisch bei Privatwegen ist allerdings, dass diese oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und dass der Eigentümer das Befahren erst genehmigen muss, sofern nicht du selbst der Grundeigentümer bist…
Regelungen innerhalb der EU
Egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist – es gelten jeweils die Gesetze und Vorschriften des betreffenden Landes. Trotzdem gibt es EU-Verordnungen bzw. Richtlinien, die etwa die Herstellung und das In-Verkehr-Bringen von Fahrrad-Pedalen betreffen.
Besonders hervorzuheben ist hier die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001. Sie befasst sich mit der allgemeinen Produktsicherheit und soll sicherstellen, dass die innerhalb des europäischen Binnenmarktes in Verkehr gebrachten Produkte für den Verbraucher eine ausreichende Sicherheit bieten.
Dabei gilt ein Produkt als sicher, wenn „der Hersteller die für das Produkt und den Anwendungsbereich geltenden Rechtsvorschriften über die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet das Produkt vermarktet wird, entspricht.“
[...] so ist ein Produkt als sicher zu betrachten, wenn es den mit dem Vertrag, insbesondere den Artikeln 28 und 30, in Einklang stehenden speziellen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet das Produkt rechtmäßig hergestellt worden ist oder vermarktet wird, über die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen dieses Produkts entspricht.
Richtlinie 2001/95/EG
Allerdings enthält die EU-Richtlinie nur allgemeine Sicherheitsanforderungen. Die genaue Umsetzung obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Deutschland hat diese Richtlinie 10 Jahre später mit dem Produktsicherheitsgesetz 2011 umgesetzt.
Österreich war etwas schneller: die Umsetzung erfolgte bereits 2004.
Die rechtliche Situation mit Fahrrad-Pedalen in Österreich
Was sagt das Produktsicherheitsgesetz in Österreich hinsichtlich der Beschaffenheit von Fahrrad-Pedalen genau aus?
Nach der Fahrradverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie müssen alle Fahrräder, die im Straßenverkehr verwendet werden, Pedale montiert haben, die gelbe Rückstrahler haben.
Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein: [...] mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden,
§ 1 Abs 1 Z 5 Fahrradverordnung
Rechtliche Vorgaben über Pedale in der Schweiz
Die Schweiz gehört bekanntlich nicht zur Europäischen Union, also gelten dort die entsprechenden EU-Richtlinien zur Produktsicherheit nicht.
Trotzdem gibt es auch in der Schweiz Vorschriften zur Beschaffenheit von Fahrrad-Pedalen, die wiederum das Anbringen von Reflektoren verlangen.
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge, kurz: VTS, gibt vor, welche Voraussetzungen Fahrrad-Pedale erfüllen müssen, um damit im Straßenverkehr fahren zu dürfen.
Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Artikel 217 Abs 4 VTS
Absatz 1 und Absatz 5 dieser Verordnung besagen weiters, dass anstelle der Rückstrahler auch andere retroflektierende Vorrichtungen verbaut werden können, sofern die Rückstrahler nachts bei guten Witterungen auf zumindest 100 Meter „im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden“.
Das bedeutet also, dass die Schweiz, im Vergleich zu Deutschland und Österreich, nicht zwingend gelbe Rückstrahler vorschreibt.
Wie sieht es mit Rennrädern aus?
Jetzt stellt sich dir vielleicht die Frage, wie es mit Rennrädern aussieht. In meinem Beitrag über die verschiedenen Rennrad-Pedale siehst du, dass es keine Rennrad-Pedale mit Reflektoren gibt – oder hast du ein solches schon einmal gesehen?
Es liegt nahe, dass es für solche Pedalsysteme eine Ausnahme gibt. Die Schweiz führt im Artikel 217 Abs 4 VTS explizit an, dass „Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen“ von der Rückstrahler-Pflicht ausgenommen sind.
Auch für Österreich gibt es eine entsprechende Ausnahme. Diese gilt für Rennräder mit einem Gewicht von maximal 12 Kilogramm.
Bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen dürfen Rennräder ohne Pedalreflektoren verwendet werden. Genaueres findest du im § 4 der Fahrradverordnung.
Für Deutschland habe ich keine Ausnahme nach schweizerischem bzw. österreichischem Vorbild gefunden.
Fazit
Zusammenfassend kann einfach festgehalten werden, dass sich die einzige rechtliche Vorschrift in Bezug auf Fahrrad-Pedale nur auf die Reflektoren bezieht.
In Österreich und Deutschland haben diese gelb, in der Schweiz scheint die Farbe nicht ausdrücklich vorgegeben zu sein. Wobei in Österreich diese in Österreich auch durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden können – was genau darunter zu verstehen ist, weiß ich nicht wirklich.
In der Schweiz und Österreich gibt es darüber hinaus noch ausdrückliche Ausnahmen für bestimmte Radmodelle bzw. Pedaltypen, die das Verwenden von Pedalen mit Reflektoren hinfällig machen.
Deutschland ist in diesem Zusammenhang sehr streng, und scheint keine Ausnahmen zu machen.
Noch einmal möchte ich darauf hinweisen, dass meine Recherchen zwar sehr bedacht getätigt wurden, ich aber Fehler nicht ausschließen kann.
Hast du schon Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und musstest Strafe zahlen bzw. konntest diese abwenden?
Hier nun zu den eingangs erwähnten Quellen, die ich für die Erstellung dieses Beitrags verwendet habe:
- https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-reflektor/
- https://www.adfc.de/artikel/das-verkehrssichere-fahrrad/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Rechtliches
- https://www.bussgeldkatalog.org/befahren-von-waldwegen/
- https://www.pro-velo.ch/de/themen/das-velo/velo-ausruestung/
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272
- https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html
Lieber Alex!
Ich muss dieses Jahr das erste Mal die Radfahrausbildung für Kinder machen und mich hatten die Angaben des ADFCs auch irritiert.
Jetzt bin ich schlauer.
Vielen Dank!
Liebe Susan,
freut mich, dass ich da helfen konnte. 🙂
Liebe Grüße
Alex
Hallo,
ich bin Fahrradkurier und Langstrecken-Tourenradler, also Alltagsradler. Die Vorschrift bezüglich des Vorhandenseins von Pedalreflektoren ist totaler Schwachsinn.
Ich fahre nur mit Klickpedalen ohne Reflektoren – und das zig Jahre lang. Nie gab es irgendwelche Schwierigkeiten und war auch nie in einer Verkehrskontrolle, wo die Fahrradausstattung überhaupt geprüft wurde. Faktisch sind Pedalreflektoren überhaupt nicht notwendig. Bei Dunkelheit reicht der Rückstrahler der Fahrradbeleuchtung völlig aus. Ich trage um die Knöchel zwei reflektierende Manschetten – besser als evtl verschmutzte Pedalreflektoren, Zudem trägt man zu Klickpedalen ja auch entsprechende Radschuhe – fast bei allen sind am Fersenteil Reflexstreifen angebracht.
M. E. muss diese „Vorschrift“ mal dringend überarbeitet werden
Hallo!
Wenn du dir den Beitrag durchgelesen hast, sind dir bestimmt auch die Ausnahmen aufgefallen.
LG Alex
Vielleicht ist dir beim Lesen des Artikels aufgefallen, dass es in Deutschland keine Ausnahmen gibt?
VG Knolle
Hallo Knolle!
Natürlich gibt es die – Stichwort Privatwege.
Liebe Grüße
Alex