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Rechtliche Vorschriften für Fahrrad-Pedale

6 Kommentare zu „Rechtliche Vorschriften für Fahrrad-Pedale“

  1. Lieber Alex!
    Ich muss dieses Jahr das erste Mal die Radfahrausbildung für Kinder machen und mich hatten die Angaben des ADFCs auch irritiert.
    Jetzt bin ich schlauer.
    Vielen Dank!

  2. Hallo,
    ich bin Fahrradkurier und Langstrecken-Tourenradler, also Alltagsradler. Die Vorschrift bezüglich des Vorhandenseins von Pedalreflektoren ist totaler Schwachsinn.
    Ich fahre nur mit Klickpedalen ohne Reflektoren – und das zig Jahre lang. Nie gab es irgendwelche Schwierigkeiten und war auch nie in einer Verkehrskontrolle, wo die Fahrradausstattung überhaupt geprüft wurde. Faktisch sind Pedalreflektoren überhaupt nicht notwendig. Bei Dunkelheit reicht der Rückstrahler der Fahrradbeleuchtung völlig aus. Ich trage um die Knöchel zwei reflektierende Manschetten – besser als evtl verschmutzte Pedalreflektoren, Zudem trägt man zu Klickpedalen ja auch entsprechende Radschuhe – fast bei allen sind am Fersenteil Reflexstreifen angebracht.
    M. E. muss diese „Vorschrift“ mal dringend überarbeitet werden

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